08.07.01.13 (Sachsen,Thüringen) Schweißen von Konstruktionen
- Laufende Nr
- 635
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.07
- SYS_3
- 08.07.01
- SYS_4
- 08.07.01.13
- ORGEINHEIT
- Verbinden
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Schweißen
- ERAAA
- Schweißen von Konstruktionen
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 5
- SAH
EA
Angelieferte Teile nach Konstruktionszeichnung auf Maßhaltigkeit prüfen, bei Bedarf zurichten; Anlagen nach Vorgabe einrichten. Schweißnähte vorbereiten; Schweißverfahren auswählen; Teile nach Zeichnung aufbauen, Teile heften; Schweißreihenfolge und -technik festlegen; Schweißanlage/Schweißroboter nach Konstruktions- und Materialanforderungen einstellen bzw. einrichten, Schweißen nach Vorgabe der Schweißnahtlagen und -stärken unter Berücksichtigung des Verzuges; Schweißkonstruktion nach Zeichnung auf Maßhaltigkeit prüfen, Schweißkonstruktion richten und verputzen; Sichtprüfen der Schweißnähte und Qualitätsprüfung mit vorgegebenen Verfahren vornehmen, entsprechend der Prüfergebnisse Nacharbeiten nach Abstimmung vornehmen, Prüfergebnisse dokumentieren.
BBG
Es ist eine mindestens 3-jährige abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung (z. B. Konstruktionsmechaniker/-in Fachrichtung Schweißtechnik) erforderlich.